Barrierefreiheitserklärung
Gesetzliche Grundlagen für die Barrierefreiheit
2016 hat die EU die Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen veröffentlicht. Seitdem sind die EU-Mitgliedsstaaten gefordert, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
EUR-Lex – 32018D1523 – EN – EUR-Lex
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Der Museumsdienst Hamburg ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.museumsdienst-hamburg.de.
Die Prüfung zum Grad der Barrierefreiheit über den BITV-Test erfolgt bis 31.12.2020. Die Ergebnisse werden in Kürze hier bekannt gegeben.