Rundgang durch die Ausstellung „Zwischen Zwangsfürsorge und KZ“ im Bezirksamt Mitte

Im Nationalsozialismus erfassten und verfolgten Behörden Tausende Menschen als »asozial«. Diese abwertende Bezeichnung war eine Zuschreibung von außen – niemand nannte sich so. Die Betroffenen litten unter Armut und ihre Lebensweise fügte sich nicht in die nationalsozialistische »Volksgemeinschaft«. Mädchen und Frauen galten vor allem dann als »asozial« oder »gemeinschaftsfremd«, wenn ihr Sexualleben von der herrschenden Moral abwich. Nach nationalsozialistischer Auffassung galt »Asozialität« als vererbbar. Der »Volkskörper« sollte »gereinigt« und »Minderwertige« beseitigt werden. Damit konnte die Einstufung als »asozial« ein Todesurteil bedeuten. Viele der so Herabgewürdigten wurden in Konzentrationslagern und Krankenmordanstalten getötet.